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Im Rahmen der Benachrichtigung unserer Kunden über Produktneuheiten etc. senden wir Ihnen E-Mails nur zu, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.

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Information gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:

Diensteanbieter und Medieninhaber:

„www.gaderbauer.at“

Markus Gaderbauer
Langstraße 7
6020 Innsbruck

Tel. 0512/34 77 34
UID: ATU 31386808
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Der Herausgeber übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Wird auf externe Webseiten verwiesen, so übernehme ich keine Haftung für deren Inhalt.


Design: Martina Frisch, www.frischgrafik.at | Programmierung: Martin Zoller, www.signtheweb.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Verkaufsbedingungen Folien – Firma Gaderbauer

Allgemeines
Die zu beschichtenden Glasflächen müssen frei zugänglich sein.  Sollten die Glasflächen nur mittels Gerüst oder ähnlicher technischer Hilfsmittel zu erreichen sein, sind  die nötigen Hilfsmittel durch den Auftraggeber zu stellen oder die Kosten dafür zu übernehmen.
Die nachträgliche Beschichtung von Glasflächen stellt keinen industriellen Standard dar. Vereinzelte Einschlüsse von Partikeln können nicht ganz ausgeschlossen werden.  Aus montagetechnischen Gründen werden die Folien mit einem Abstand von 1-2 mm (kann variieren) zum Fensterrahmen verlegt. Die Folien werden in vorgegebenen Bandbreiten angeboten. Sollten die Glasmaße die Folienbreite in Länge und Breite übersteigen, werden Folienbahnen mit Ansatz verlegt. Dieses Verfahren beeinträchtigt nicht die Wirkungsweise der Folien und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
Da Verglasungen einer Vielzahl von Beeinflussungen ausgesetzt sind, kann keine Haftung bei  möglichem Glasbruch übernommen werden. Dies gilt insbesondere bei nicht vollflächigen  Beschichtungen mit Blend- und Hitzeschutzfolien auf ausdrücklichem Kundenwunsch. Es kann aus  verlegetechnischen Gründen nach Applikation der Filme zur Bildung von leichten Wasserblasen unter den Folien kommen, diese trocknen (diffundieren) jedoch innerhalb von 2-4 Wochen aus der Folie heraus.
Die Wirkungsweise speziell von UV-Folien beruht auf einem UV-Filter im Kleber, der den Bleichprozess um die fünffache Zeit verzögert .Die anderen Faktoren (Wärmeeinwirkung, Einfärbung  der ausgestellten Waren, Materialstärke, Innenbeleuchtung..) können mit der Folie nicht beeinflusst werden, daher ist nicht ganz ausgeschlossen, dass auch nach Applikation der UV-Folien vereinzelt  Waren ausbleichen können.
Das angebotene Material verfügt über eine kratzbeständige Oberfläche. Bitte beachten Sie, dass dieser Hardcoat nicht die Härte von Glas erreicht, aber den Einflüssen einer normalen Reinigung  widersteht. Die erste Reinigung sollte ca. 4 Wochen nach Aufbringen der Folien erfolgen.  Reinigungsempfehlung: Wasser, Fensterreiniger auf Alkoholbasis und Fensterleder verwenden.
Die Gewährleistung beträgt 10 Jahre bei innen verlegten, 7 Jahre bei außen vertikal verlegten Folien und 5 Jahre bei Verlegung im Schrägbereich! Diese beinhaltet die Haltbarkeit der Folien, speziell das Ablösen, Abblättern und eventuelle farbliche Veränderungen der Folie ohne Fremdeinwirkung.

Preise
Zur Abrechnung kommt die Fläche des Naturmaßes vom Glas zuzüglich 5% Verarbeitungszugabe. (Bei außergewöhnlichen Glasformen wie Trapezen, Rundfenstern,…wird jeweils die höchste Höhe verrechnet)
Unsere Liefertermine werden telefonisch oder durch E-mail avisiert und sind verbindlich! Die saubere und flüssige Montage muss zum Liefertermin möglich sein (Zutritt gewährleistet, Schaufenster ausgeräumt, keine übermäßige Schmutz- und Staubbelastung o.ä.)
Sollte die Folienapplikation beim Auftraggeber (trotz vorherigem Aviso) zu diesem Zeitpunkt aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten (zweite Anfahrt, Personalkosten,…) zu verrechnen. In jedem Fall werden pauschal € 75,– für unseren zusätzlichen Aufwand verrechnet.
Bei Aufträgen über € 20.000,– netto behalten wir uns eine Vorauszahlung von einem Drittel der  Auftragssumme vor.
Als Mindestverrechnung gelten 2,00 m² pro Auftrag und 0,20 m² pro Einzelscheibe. Bei ersatzloser Stornierung des Auftrages werden als Bearbeitungsgebühr 20% des Auftragswertes verrechnet.
Bei der letzten Mahnung wird eine Mahngebühr von € 10,– fällig.
Unsere Angebote sind freibleibend und beziehen sich auf die geschlossene Abnahme der angebotenen Waren und Leistungen. Bei Kürzung (Minderung) der Menge oder Maßänderungen  behalten wir uns die Anpassung der Einzelpreise, bedingt durch die Neuumlage der Fixkosten und den Wegfall kalkulierter Mengenrabatte vor.
Die Folien werden üblicherweise im Hause auf Maß zugeschnitten. Der Kunde ist, speziell bei  telefonischen und schriftlichen Aufträgen mit Maßangabe dafür verantwortlich, daß die richtigen  Glasmaße übermittelt werden. Sollten die Naturmaße kleiner sein, werden die vom Kunden  übermittelten Maße verrechnet, da diese auch zugeschnitten wurden.
Sollten vom Kunden generell falsche Maße übermittelt werden, müssen die Folien neu vorbereitet und daher der Materialwert der falsch zugeschnittenen Filme verrechnet werden
Bei Differenzen gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Der Gerichtsstand ist für beide Teile Innsbruck.